Ausblick: Homologation der QUANT e-Sportlimousine mit nanoFlowcell® für die Serienfertigung
Ausblick: Homologation der QUANT e-Sportlimousine mit nanoFLOWCELL® für die Serienfertigung
AlleVaduz / München, Juli 2014 – Mit der offiziellen Erlaubnis zum Betrieb der QUANT e-Sportlimousine auf öffentlichen Straßen in Deutschland und Europa, ist die nanoFlowcell AG einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Etablierung der Flusszellentechnologie als alternative, vollelektrische Antriebsform gegangen. Doch damit nicht genug: In Zusammenarbeit mit ihren namhaften Partnern arbeitet die nanoFlowcell AG mit ihrem Technischen Leiter Nunzio La Vecchia derzeit mit Hochdruck an der Homologation der QUANT e-Sportlimousine mit nanoFlowcell® Technologie. Laut offiziellen Vorgaben müssen Fahrzeuge so konfiguriert und konstruiert sein, dass sie den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Was bedeutet das genau?
Als Grundlage für die behördlichen Anforderungen können etwa in Deutschland die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie die StVZO dienen. Grob gesagt wird während des Genehmigungsprozesses geprüft, inwiefern das Kraftfahrzeug Abgas- sowie Crashvorschriften erfüllt. Eingehend begutachtet werden unter anderem Baugruppen wie Bremsen, Sitze, Gurte, Beleuchtung sowie Glasscheiben bis hin zur Nummernschildbeleuchtung und der Spritzdüse für die Scheibenwischanlage. Jede Einzelkomponente eines neu entwickelten Fahrzeuges wird im Detail intensiv geprüft und muss die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Qualität und Sicherheit erfüllen, um am Ende die Gesamtfahrzeuggenehmigung zu erlangen. Erst wenn die Homologation durch die zuständigen Behörden erfolgt ist, kann die nanoFlowcell AG mit ihrer QUANT e-Sportlimousine den nächsten wichtigen Schritt anpeilen: die Serienproduktion.